Gegenwärtig wird die Vorplanung zur Umgestaltung der Bopparder Rheinallee intensiv in den Gremien und der Bevölkerung diskutiert. Die Pläne können im Ratsinformationssystem der Stadt Boppard eingesehen werden: https://www.boppard.sitzung-online.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1514 (siehe dort „Vorlage-Sammeldokument“ bzw. „Anlagen“ in der oberen rechten Ecke)
Hierzu haben wir Bopparder Grüne folgende Änderungsanträge eingebracht, die bereits bei der Sitzung des Bopparder Ortsbeirates vom 12.6.2023 und der Bauausschusssitzung vom 13.6.2023 eingebracht und diskutiert wurden. Durch die Änderungen sollen die aus unserer Sicht erhaltenswerten Elemente bewahrt werden, um qualitätvolle, historische und für die Attraktivität und Individualität Boppards entscheidende Bestandteile zu erhalten. Ferner soll der Grünanteil und Baumerhalt viel stärker in den Vordergrund treten, um dem Grundgedanken einer Bundesgartenschau, den Herausforderungen der Klimakrise, dem Klimaschutzkonzept der Stadt Boppard und den wissenschaftlich unstrittigen Empfehlungen, die nicht zuletzt im von der Stadt Boppard veranstalteten Vortrag zur kommunalen Klimaanpassung (gehalten am 27.10.2022 durch Herrn Dr. Jörn Schultheiß, Hochschule Geisenheim, in der Kurfürstlichen Burg) eindringlich zur Sprache kamen, gerecht zu werden. In der Summe lassen sich durch die nachstehenden Änderungsanträge auch die Kosten reduzieren.
Die einzelnen Vorschläge werden vom westlichen Ende aus rheinaufwärts aufgeführt und schließen mit grundsätzlichen Änderungsanträgen.
1. Der Schiffermast als gestalterisches Element und historisches Zeugnis soll an seinem jetzigen Standort erhalten bleiben.
2. Auf die geplanten Bodenintarsien mit Inschriften soll verzichtet werden, da zu viele Bereiche wissenschaftlich nicht ausreichend oder nicht eindeutig/ strittig erforscht sind (beispielsweise die Dimensionen des Rheinkrans oder die Bezeichnung bestimmter Stadttore). Die Intarsien würden andernfalls zwangsläufig in weiten Teilen auf Spekulationen beruhen und diese Vermutungen über Jahrzehnte im Boden der Rheinallee manifestieren. Stattdessen soll eine archäologische Dokumentation der mittelalterlichen Stadtmauer und der Stadttore erfolgen, was sich aufgrund der geplanten Deckschichtarbeiten in der Rheinallee sehr gut durchführen ließe. Die daraus gewonnen Erkenntnisse über den Verlauf der Stadtbefestigung sollen dann entsprechend im Grundriss durch einen veränderten Bodenbelag kenntlich gemacht werden, wie dies bereits an anderen Stellen der Kernstadt geschehen ist.
3. Vor dem Bereich des Seniorenheims Dechant-Berger-Haus (ab Einmündung Bahnhofstraße) bis Karmeliterplatz soll eine gastronomische Nutzung der Alleebereiche entfallen, da dort keine Gastronomie vorhanden und auch in Zukunft nicht zu erwarten ist. Stattdessen soll unter den Bäumen anstelle einer wassergebundenen Decke eine Wiesen- und Staudenbepflanzung vorgenommen werden, was einen Beitrag zur Begrünung, Klimaanpassung und städtebaulichen Aufwertung der Stadt darstellt.
4. Der Fahrbahnbereich der Rheinallee soll im gesamten Planungsgebiet statt als gepflasterter Belag als helle Einstreudecke (Gussasphaltdecke mit Einstreubelag) – ähnlich zu den Koblenzer Rheinanlagen (Bsp.: Kaiserin-Augusta-Anlagen) – ausgeführt werden. Dieser gewährleistet eine bessere Befahrbarkeit für den vorgesehenen Radverkehr, zudem reduzieren sich die Kosten aufgrund verringerter Pflasterflächen. Als Fahrbahnbreite empfehlen sich 3,5 bis 4 Meter zur Ermöglichung einer Nutzung durch Zweirichtung-Radverkehr und gelegentlichem Einbahnstraßen-Lieferverkehr. Zusätzlich sollen die Fahrstreifen für den Radverkehr und die Fußgängerüberwege auf Höhe der Stadttore durch eine farbliche Gestaltung hervorgehoben werden. Die Ränder der Fahrbahn und die Bürgersteige sollen wie vorgeschlagen in hellem Naturstein ausgeführt werden.
5. Auf dem Karmeliterplatz soll die direkt an der nördlichen Kirchenfassade vorgesehene Grünfläche einige Meter weiter nördlich ausgeführt werden, um die bisherige historische Straßenpflasterung zu erhalten und zugleich die Anfahrbarkeit der westlich der Karmeliterkirche liegenden Gebäude weiterhin garantieren zu können (Sammelplatz im Brandfall). Zugleich wird dadurch die Erreichbarkeit der Nordfassade der Karmeliterkirche im Brandfall oder bei Gerüstarbeiten begünstigt. Bei Verlegung der Grünfläche verbessern sich auch die Wachstumsbedingungen der Pflanzen, da sie weiter aus dem Gebäudeschatten der Karmeliterkirche hervortreten.
6. Der Karmeliterplatz soll als großzügig (zu mindestens 50 %) begrünter und schattenreicher Platz gestaltet werden. Der Baumbestand soll zahlenmäßig erhalten und möglichst um Nachpflanzungen ergänzt werden. Der Anteil an Wiesen-, Stauden- und Strauchflächen soll nicht nur im Randbereich, sondern auch auf dem Platz vergrößert werden (mit Schaffung von Wegen mit Sitzmöglichkeiten). In der Platzmitte empfiehlt sich eine Brunnenanlage, um das Mikroklima durch Kühlung zu verbessern. Bäume sollen, soweit sie nicht ohnehin von Grünflächen umgeben sind, eine begrünte Baumscheibe von mindestens 1,5 Metern Durchmesser erhalten. Die gepflasterten Flächen des Karmeliterplatzes sollen im Sinne der Klimafolgenanpassung nicht mit dunkelgrauer Basaltlava, sondern als heller Belag ausgeführt werden, und möglichst begrünte Pflasterfugen erhalten.
7. Die mittelalterliche Stadtmauer soll durchweg, somit auch im Bereich des Karmeliterplatzes (unterhalb der Brüstung) erhalten bleiben.
8. Der Grünanteil und die Zahl der Bäume nördlich des Karmeliterplatzes (zwischen Straße und Rheinufer) soll erhöht werden. Die Bäume sollen eine begrünte Baumscheibe von mindestens 1,5 Metern Durchmesser erhalten. Erhalten werden sollen mindestens zwei weitere Alleebäume nordöstlich des Gebäudes Rheinallee 46 (da sich mit Einfügung des Grünstreifens entlang der Brandwand im Westen des Karmeliterplatzes die Flucht für die Treppen und Laufwege entsprechend nach Osten verschoben hat), möglichst aber auch die neun weiteren, bislang zur Fällung vorgesehenen Bäume. Bei der Anordnung der Sitzmöbel ist darauf zu achten, dass sie nicht in der Flucht des Schiffsanlegers liegen und dessen Betreten und Verlassen stören (dieser Bereich wurde in der Vergangenheit bei repräsentativen Ereignissen wie Staatsbesuchen genutzt und könnte diese Funktion auch in Zukunft erfüllen).
9. Das ehem. Judentor am Eingang der Eltzerhofstraße soll in den Planungsbereich mitaufgenommen werden. Dieses soll archäologisch untersucht (dokumentiert) und anschließend mit seinem Grundriss im Bodenbelag dargestellt werden.
10. Die vor dem KD-Anleger (auf Höhe der Einmündung der Christengasse) vorhandenen Bäume sollen erhalten bleiben. Diese fehlen zudem bislang in der Plandarstellung.
11. Vor dem Kronentor wie auch vor der Spiegelpforte soll der Baumbestand erhalten werden.
12. Die Rampen im Umfeld des Rheinkrans sollen nicht angehoben, sondern auf dem bisherigen Niveau erhalten bleiben. Die Rheinstufen sollten stattdessen an der Uferkante (auf dem von den Rampen erschlossenen Niveau) angelegt werden (vgl. Skizze im Anhang). Durch den Beibehalt des niedrigeren Höhenniveaus und die unmittelbar an den Rhein angrenzenden Stufen wird eine noch bessere Erlebbarkeit des Wassers (orientiert am Mittelwert des Rheinwasserstandes) gewährleistet, dem sich durch die verschiedenen Stufenhöhen auch bei unterschiedlichen Wasserständen individuell angenähert werden kann. Zudem wirkt sich dies positiv auf die Bilanz des Abflussquerschnittes aus, auch werden die Kosten durch eine stärkere Nutzung des Bestandes (Verzicht auf Aufschüttungen) gesenkt.
Skizze zu Änderungsvorschlag 12 (nicht maßstabsgerecht)
13. Die Fährlandungsbrücke soll in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben, da ansonsten der Brückensteiger bei Niedrigwasser nicht mehr zu befahren ist. Die Schienenverlängerung für den Steiger soll gemäß bereits verabschiedetem Stadtratsbeschluss eingebaut werden.
14. Vor dem Hotel Rheinlust (Rheinallee 30) sollen die Baumreihe und die Grünfläche in Richtung Burg bis an die Planungsgrenze erweitert werden. Die derzeit bestehenden Wiesenflächen vor den Gebäuden Rheinallee 29 und 30 soll nicht in eine wassergebundene Decke umgewandelt werden, sondern grün bleiben (die vorgesehenen Baumneupflanzungen sollen weiterhin Teil der Planung sein).
15. Der kleine Platz mit der Sonnenuhr vor dem Gebäude Rheinallee 25 soll an dieser Stelle erhalten bleiben (mit behutsamer Überarbeitung des Belags und der Randeinfassungen).
16. Der am Eingang der Georg-Francke-Anlagen vorhandene Brunnen (Ritter-Schwalbach-Brunnen) soll erhalten bleiben.
17. Der derzeit durch Zuschüttung in seiner lichten Höhe reduzierte Durchgang des Sandtores soll in Abstimmung mit den Denkmalbehörden wieder auf das ursprüngliche Laufniveau abgesenkt und mit Sitzstufen gestaltet werden.
18. Beim neugestalteten Veranstaltungsplatz (Musikpavillon) ist die Veränderung gegenüber dem Bestand nicht nachvollziehbar, die Pläne sollten konkretisiert werden (u. a. durch Einzeichnung des heutigen Standorts des Musikpavillons und der heutigen Grünflächenkonturen).
19. Die historische, mehr als 100 Jahre alte Wegeführung im Georg-Francke-Park soll als Charakteristikum eines Englischen Gartens erhalten bleiben bzw. nur punktuell in jenen Fällen geringfügig in ihrem Verlauf verändert (verschwenkt) werden, in denen beispielsweise aufgrund freiliegender Wurzeln eine baumverträgliche Ausbesserung der Randsteine ansonsten nicht möglich wäre oder der Fußweg über freiliegende Wurzelbereiche hinweg verlaufen würde. Veränderungen im Umfeld von Bäumen sollen im Sinne deren Erhalts so geplant und ausgeführt werden, dass dort kein Einsatz schwerer Geräte oder ein invasives Auskoffern der Wege erfolgt.
20. In den Georg-Francke-Anlagen erhalten werden sollen ebenso das Freischach, die Denkmäler sowie die Rosenpflanzungen und die Rondelle der 1920er Jahre. Diese Elemente sollten lediglich behutsam hinsichtlich ihres Belags und ihrer Randeinfassung überarbeitet werden. Der vorgesehene Bereich für Fitnessgeräte soll in die Ome-Anlage verlegt werden, um eine Übernutzung auf zu kleiner Fläche zu vermeiden und das Angebot an jener Stelle vorzusehen, an der sich auch mehrere Seniorenheime befinden.
21. Zwischen der Einmündung der Ordensritterstraße und dem östlichen Ende der Bearbeitungsgrenze soll im Bereich der Rheinallee der Rheinradweg stärker hervorgehoben werden, zudem sollen Fahrbahn und Bürgersteige stärker gegliedert werden und nicht notwendige Flächen zurückgebaut/entsiegelt werden.
22. Zur Kosteneinsparung sollen alle vom Planungsbüro vorgeschlagenen Einsparpotentiale (vgl. Kapitel 3.3. der Erläuterungen zur Vorplanung) rege geprüft und eingeplant werden. Auch soll geprüft werden, ob die in den Oberen Rheinanlagen/Georg-Francke-Anlagen als Pflasterwege vorgesehenen Fußwege stattdessen mit einer hellen Einstreudecke (Gussasphalt) nach Vorbild der Koblenzer Rheinanlagen oder als wassergebundene Decke ausgeführt werden können.
23. Die gesamte Planung soll seitens der Stadt Boppard mit Unterstützung der Hochschule Geisenheim/TH Bingen/Hochschule Koblenz auf ihre Klimafolgenverträglichkeit geprüft werden. Diese Hochschulen hatten ihre Unterstützung und Beratung angeboten und in einer Studie die kommunale Klimaanpassung in Boppard und dem Oberen Mittelrheintal untersucht. Sie sollen auch gebeten werden, die Stadt Boppard bei der Auswahl geeigneter, neu zu pflanzender Baumarten im Hinblick auf die Klimaveränderungen zu beraten.
24. Die Vorentwurfsplanung (LP 2) soll nach Aufnahme der Bürgeranregungen und der in den Gremien beschlossenen Änderungen durch das Planungsbüro überarbeitet und neu vorgelegt werden. Dabei soll auch die Lesbarkeit der Pläne verbessert werden, denn die Symbole und Signaturen sind bislang nur unzureichend unterscheidbar (farblich kaum voneinander abgrenzbare Bodenbeläge) und weisen im Falle von Baumneupflanzungen und wassergebundenen Wegedecken zwei Darstellungsformen mit gleicher Bezeichnung auf, deren Bedeutungsunterschied nicht deutlich wird. Ferner sollte dabei der Bestand aktualisiert werden, da sich zwischenzeitlich neue Baumverluste ergeben haben. Auch ist der vorläufige Zeitplan, welcher in der Erläuterung angekündigt wird, nachzureichen, denn er fehlt bislang in der Ratsvorlage.
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